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Kleintierärzte Wilhelmshöhe

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Abnahme der Sachkundeprüfung nach Hundeverordnung NRW

Seit einigen Jahren müssen in Nordrhein-Westfalen Halter von sogenannten 20/40er-Hunden (schwerer als 20 kg, größer als 40cm Schulterhöhe) eine spezielle Sachkundeprüfung ablegen und bei den Ordnungsämtern nachweisen.

In unserer Praxis besitzt die Tierärztin I. Hauck die Berechtigung zu Abnahme dieser Prüfung.

Wir verwenden den aktuellen Fragenkatalog, der am 01.01.2025 in Kraft getreten ist. Wenn Sie sich auf die Prüfung vorbereiten wollen, können Sie sich auf der Seite der Tierärztekammer Westfalen-Lippe den aktuellen Fragenkatalog, sowie die Lösungsbögen anschauen.

Eine Literaturliste mit empfehlenswerten Büchern zum Thema können Sie ebenfalls dort herunterladen.

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