Unter einer Teleimmobilisation versteht man die Betäubung mittels Narkosegewehr oder Blasrohr.
Teleimmobilisationen werden in unserer Praxis nur durch den Tierarzt J. Thul durchgeführt, da nur er die waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Einsatzmöglichkeiten für die Anwendung der Teleimmobilisation sind zum Beispiel:
Lebendverkauf von Gatterwild
Einfangen von weide- oder stallflüchtigen Rindern
Einfangen von scheuen Hunden oder Katzen
Wir wenden je nach Fall ein Narkosegewehr, eine Narkosepistole oder ein Blasrohr an. Bitte lassen Sie sich von unserem Team eine Preiskalkulation berechnen, da zu der Narkose eine Aufwandpauschale hinzukommt, die abhängig von der zu investierenden Zeit ist.
Je nach Situation kann das Hinzuziehen der Polizei und die Erteilung einer offiziellen Schießerlaubnis notwendig sein.